Für die einzelnen größeren Städte sowie für die Landkreise wurde sie jeweils durch Sonderbaupolizeiverordnungen ausgestaltet, teilweise auch abgeändert. Sie wurden ebenfalls als Beilagen zu dem o.a. Amtsblatt veröffentlicht.
Wenn man also die Rechtslage für einen konkreten Ort (hier: Stadt Krefel-Uerdingen) nachvollziehen möchte, muss man beide Vorschriften auswerten.
Die Universitäts- und Landesblibliothek Düsseldorf stell diese Amtsblätter als Digitalisat zur Verfügung, und zwar jeweils als Jahresband.
Der hier interessierende Jahresband ist der von 1939.
Zur Jahresinhaltsübersicht des Bandes von 1939.
Hier gilt also:
- Baupolizeiverordnung für den Regierungsbezirk Düsseldorf (ausschließlich des zum Ruhrsiedlungsverbandsgebiet gehörenden Teiles)
- Sonderbaupolizeiverordnung für die Stadt Krefeld-Uerdingen a. Rh.
Diese Vorschriften können vor allem dann Bedeutung erlangen, wenn sie in einem späteren Bebauungsplan oder Durchführungsplan in Bezug genommen werden. Einen Einstieg in dieses Thema finden Sie in meinem Beitrag Umgang mit Bauleitplänen aus der Zeit vor der BauNVO.