BauO NRW - Änderung ist in Kraft getreten

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Röhnert
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BauO NRW - Änderung ist in Kraft getreten

Beitrag von Röhnert »

Überraschend wurde das Änderungsgesetz zur BauO NRW bereits am 01.07.2021 veröffentlicht.
Die letzten Änderungen am Text hat der Landtag in seiner beschließenden Sitzung am 30.06.2021 vorgenommen.

Hinsichtlich des Inkrafttretens wurden sämtliche Appelle der Bauordnungen und der kommunale Spitzenverbände in den Wind geschlagen:
Es tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft:
Die Landesbauordnung ist in geänderter Fassung seit dem 02.07.2021 wirksam.

Für die Kommunen steht auf der akbab-Homepage eine kommunal erstellte Synopse zur Verfügung.

Auch wenn für die Ministerin persönlich sehr wichtig war, dass die Änderung SEHR schnell rechtskräftig wird (Sachgründe dafür sind nicht ersichtlich), ist das Ministerium nicht vorbereitet:
- Es gibt kein Informationsschreiben an die Bauaufsichtsbehörden. Es wäre ja naheliegend, die umsetzenden Behörden über die dringende Gesetzesänderung zu informieren.
- Es gibt keine Verwaltungsvorschrift bzw. Auslegungshilfen.
- Das Bauportal des Landes ist nicht aktualisiert.
- Die BauPrüfVO ist nicht aktualisiert in Kraft getreten - also gibt es keine gültigen Antragsformulare. (Leider wurde das einfache Verfahren wieder zurück umbenannt, und heißt nun vereinfacht.)
- Die Übergangsvorschriften gestatten keine rückwirkende Anwendung alten Rechts. Also muss für alle Anträge ab 02.07. das neue Recht angewendet werden.

Zweifellos gibt es nun ein erhebliches Problem:
- Die Entwurfsverfasser/Architekten müssen sich umstellen.
- Die Behörden kennen das neue Recht noch nicht, und müssen nun sämtliche MA schulen.
- Fast alle Textbausteine/ Formschreiben sind umzustellen.
- Die EDV muss die Prozesse und Steuerungselemente anpassen.
- Ggf. sind Verfahren zu verändern. Schließlich war die Beschleunigung angeblich das Ziel des Gesetzes.

Dieser Zusatzaufwand verursacht sowohl Verzögerung in der Erteilung von Baugenehmigungen, als auch in der Umsetzung der Digitalisierung.
Nicht zuletzt entsteht erhebliche Rechtsunsicherheit durch die zur Einführung parallele Anwendung.

Zusammen mit den recht abenteuerlichen Inhalten bewirkt das Gesetz vieles, aber weder Vereinfachung noch Beschleunigung...
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