Das Bauministerium hat die ab 1. Januar 2024 anzuwendenden Rohbauwerte und Stundensätze bekannt gemacht. Zu finden im MBl. Nr. 44 vom 14.11.2023, S. 1297 als Erlass "Festlegung der Rohbauwerte und des Stundensatzes gemäß Tarifstellen 3.1.1.2 und 3.1.1.4 des Allgemeinen Gebührentarifs der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung".
Der Stundensatz für das Jahr 2024 beträgt Euro 95,00.
Zur Erinnerung die Vorjahreswerte:
2023: 95,- EUR
2022: 93,- EUR
2021: 91,- EUR
Mit dem MBl. vom 04.12.2023, S. 1365 wurden die Rohbauwerte und der Stundensatz 2024 erneut bekannt gemacht und die o.a. Bekanntmachung aufgehoben.
Jedenfalls beim Stundensatz gab es keine Änderung:
Der Stundensatz für das Jahr 2024 beträgt Euro 95,00.