Attraktivere und leistungsstärkere Innenstädte sind das Ziel eines Gesetzesvorhabens der Landesregierung, das die Gründung von privaten Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISG) klarer regeln soll. In Geschäftsvierteln oder Nebenzentren wird es Geschäftsleuten und Grundstückseigentümern damit zukünftig ermöglicht, privates und finanzielles Engagement zur Aufwertung des öffentlichen Raums verbindlich zu mobilisieren. „Durch das ISG-Gesetz soll ein Rechtsrahmen für verstärktes EnÂgagement geschaffen werden. Es bindet zugleich auch diejenigen in die Verantwortung mit ein, deren Standort davon wirtschaftlich profitiert,“ sagte Bauminister Oliver Wittke in Düsseldorf. Am Dienstag (19. Juni) hatte das Kabinett den Gesetzentwurf gebilligt.
Das Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften NRW enthällt in der derzeitigen Fassung des Entwurfs keine bauaufsichtlich zu beachtenden Regelungen.
Vielmehr befaßt es sich mit der Gründung privater Standortgermeinschaften und deren Finanzierung.
Der Entwurf wird daher von hier nur lose beobachtet werden - es sei denn. Sie als Nutzer haben weitere Ergänzungen.
Bislang habe ich das Gesetz noch nicht auf der Tagesordnung des Landtags gefunden.
Aber nach den von mir durchgesehenen Tagesordnungen der Plenarsitzungen Anfang Dezember (5., 6. und 7.12.) sind noch zwei Sitzungstage am 19. und 20. Dezember vorgesehen, deren Tagesordnung heute noch nicht im Internet stand.
Immerhin gibt es am 11.12.2007, 14.00 Uhr schon/noch eine öffentliche Anhörung im Ausschuss für Bauen und Verkehr.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung stand jetzt - mit unveränderter Drucksachen-Nummer - auf der Tagesordnung des Ausschusses für Bauen und Verkehr (Sitzung am 03.04.2008, TOP 3).
Nach der Sachverständigen-Anhörung in derletzten Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr (APr 14/560) ist nunmehr für den 29.05.2008 die Beschlussfassung des Ausschusses über den Gesetzentwurf und eine Änderungsantrag der SPD vorgesehen (TOP 5 + 6).
Das Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG NRW) wurde heute bekanntgemacht udn wird am morgigen 20.06.2008 in Kraft treten. Es enthält keine bauaufsichtlich relevanten Regelungen.
Städtetag und Städte- und Gemeindebund NRW haben in Zusammenarbeit mit den betroffenen Ressorts der Landesregierung NRW eine Mustersatzung erarbeitet, die bei den beiden Verbänden erhältlich ist. Hier bekannter Stand: 10.06.2008.