Er informiert Sie über Änderungen im öffentlichen Baurecht mit klarem Schwerpunkt auf den für Bauaufsichtsbehörden relevanten Rechtsgebieten des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts. Ausgewertet werden dazu die Gesetzblätter des Bundes (BGBl) und des Landes NRW (GVBl NRW) sowie das Ministerialblatt NRW (MBl). In aller Regel erhalten Sie den Newsletter innerhalb von zwei bis drei Tagen nach Erscheinen des jeweiligen Verkündungsblattes.
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