In seiner 24. Ausgabe des Ministerialblattes vom 08.09.2008 wurden die ab 2009 geltenden Rohbauwerte und Stundensätze für die Ermittlung der Genehmigungsgebühren bekannt gegeben.
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Der Stundensatz für das Jahr 2009 beträgt € 68,00.
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Diese Bekanntmachung gilt ab dem 01.01.2009. Ab diesem Datum ist die Bekanntmachung vom 27.7.2007 (MBl. NRW. S. 510) nicht mehr anzuwenden.