Hinweise und Beispiele zum Vorgehen beim Nachweis der Standsicherheit beim Bauen im Bestand (Stand 07.04.08)
auf ihrer Internetseite veröffentlicht.
Direkt zum Dokument auf den Seiten der ARGEBAU.
Diese Empfehlung ist - anders als z.B. der Erlass über die Anforderungen an den Brandschutz bei Decken beim nachträglichen Ausbau - bislang noch nicht als Erlass des für NRW zuständigen Bauministeriums an die unteren Bauaufsichtsbehörden ergangen.
Eine Orientierungshilfe können diese Ausführungen dennoch sein. Grundsätzlich gilt danach:
- Neue Bauteile nach neuen technischen Baubestimmungen
- Einfügung in das unverändert bestehenbleibende System ggf. nach alten Bestimmungen nachweisbar
- etwa notwendige Anpassungen (Verstärkungen) sind wieder nach neuen Baubestimmmungen nachzuweisen.