SchulBauRL Befristung aufgehoben
Verfasst: 17.12.2015, 10:58
Die Befristung der SchulBauRL ist zum 18.12.2015 aufgehoben.
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_det ... d_id=15368
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_det ... d_id=15368
Öffentliches Baurecht in Nordrhein-Westfalen
https://nrw-baurecht.de/
Bislang stand dort:Nummer 12 Satz 3 des Runderlasses des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr „Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen“ vom 5. November 2010 (MBl. NRW. S. 830) wird aufgehoben.
12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Richtlinie tritt am 1. Januar 2011 in Kraft. Gleichzeitig tritt der RdErl. des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport vom 29.11.2000 (SMBl. NRW. 23213) außer Kraft. Diese Richtlinie tritt am 31. Dezember 2015 außer Kraft.