Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften ISSG NRW
Verfasst: 22.06.2007, 16:26
Aus dem Pressetext:
Das Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften NRW enthällt in der derzeitigen Fassung des Entwurfs keine bauaufsichtlich zu beachtenden Regelungen.
Vielmehr befaßt es sich mit der Gründung privater Standortgermeinschaften und deren Finanzierung.
Der Entwurf wird daher von hier nur lose beobachtet werden - es sei denn. Sie als Nutzer haben weitere Ergänzungen.
Pressemitteilung und Links zum Entwurfstext: http://www.mbv.nrw.de/Presse/Pressemitt ... /index.phpAttraktivere und leistungsstärkere Innenstädte sind das Ziel eines Gesetzesvorhabens der Landesregierung, das die Gründung von privaten Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISG) klarer regeln soll. In Geschäftsvierteln oder Nebenzentren wird es Geschäftsleuten und Grundstückseigentümern damit zukünftig ermöglicht, privates und finanzielles Engagement zur Aufwertung des öffentlichen Raums verbindlich zu mobilisieren. „Durch das ISG-Gesetz soll ein Rechtsrahmen für verstärktes Engagement geschaffen werden. Es bindet zugleich auch diejenigen in die Verantwortung mit ein, deren Standort davon wirtschaftlich profitiert,“ sagte Bauminister Oliver Wittke in Düsseldorf. Am Dienstag (19. Juni) hatte das Kabinett den Gesetzentwurf gebilligt.
Das Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften NRW enthällt in der derzeitigen Fassung des Entwurfs keine bauaufsichtlich zu beachtenden Regelungen.
Vielmehr befaßt es sich mit der Gründung privater Standortgermeinschaften und deren Finanzierung.
Der Entwurf wird daher von hier nur lose beobachtet werden - es sei denn. Sie als Nutzer haben weitere Ergänzungen.