Auch die Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und wiederkehrende Prüfungen von Sonderbauten (PrüfVO) wird zum 1. Januar 2019 geändert. Die Änderungsanweisungen wurden im GVBl. Nr. 31 vom 19.12.2018 Seite 707 bekanntgemacht.
Die Begründung zu den einzelnen Änderungen finden Sie in der zugrundeliegenden Landtags-Vorlage (LT-Vorl. 17/1490).
(Ich habe nicht geprüft, ob es im späteren Verfahren noch Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf gegeben hat).
PrüfVO Änderung zum 1. Januar
- Sebastian Veelken
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