Es steht erneut eine Novelle der Bauordnung an, die Verbändebeteiligung soll gut informierten Kreisen zufolge demnächst starten.
Das Thema wird hier natürlich weiter beobachtet.
BauO: Novelle steht an
- Sebastian Veelken
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Re: BauO: Novelle steht an
Die Verbändebeteiligung wurde am 09.09.2020 gestartet.
Die Spitzenverbände haben den Entwurf an ihre Mitglieder verteilt. Eine Rückmeldung ist bis zum 02.10.2020 erbeten.
Er steht auch auf der Homepage des akbab zum Download (geschützt, nur für Kommunen).
Eine zügige Beschlussfassung durch den Landtag ist geplant.
Das Inkrafttreten soll im wesentlichen am 01.07.2021 erfolgen.
Die Spitzenverbände haben den Entwurf an ihre Mitglieder verteilt. Eine Rückmeldung ist bis zum 02.10.2020 erbeten.
Er steht auch auf der Homepage des akbab zum Download (geschützt, nur für Kommunen).
Eine zügige Beschlussfassung durch den Landtag ist geplant.
Das Inkrafttreten soll im wesentlichen am 01.07.2021 erfolgen.
- Sebastian Veelken
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BauO 2018: Novelle steht an
Nach den Verbänden steht der Entwurf inzwischen auch der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung:
Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung 2018
Zur Ãœbersichtsseite beim Landtag NRW
Referentenentwurf der Landesregierung - LT-Vorlage 17/3850
Hier geht es zu der Meldung über die Bekanntmachung und das Inkrafttreten der Änderung.
Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung 2018
Zur Ãœbersichtsseite beim Landtag NRW
Referentenentwurf der Landesregierung - LT-Vorlage 17/3850
Nachtrag August 2021:Von Seiten der Landesregierung sind Änderungen an der am 1. Januar 2019 in Kraft getretenen Landesbauordnung 2018 geplant.
Die Änderungen orientieren sich an folgenden Eckpunkten (vgl. S. 27 ff.):
- Maßnahmen zur Beschleunigung des Mobilfunkausbaus, insbesondere "5G",
- Maßnahmen zur Einsparung von CO2-Gebäudeemissionen und zur Förderung des nachhaltigen Bauens,
- Maßnahmen zur Erleichterung von Dachgeschossaus- und aufbauten zur Gewinnung von (zusätzlichem) Wohnraum und
- Maßnahmen zur Beschleunigung von Baugenehmigungsverfahren.
Hier geht es zu der Meldung über die Bekanntmachung und das Inkrafttreten der Änderung.