Ab dem 1. Juli 2021 setzt NRW die Muster-Technischen Baubestimmungen 1:1 in Landesrecht um.
Abweichungen sollen in einer - sowei ersichtlich noch unveröffentlichten - Anlage ausgewiesen werden.
MBl. NRW Nr. 18 vom 30.6.2021,S. 444.
Die in Bezug genommene Muster-Technische Baubestimmung veröffentlicht das Deutsche Institut für Bautechnik, derzeit unter dem Link:
https://www.dibt.de/fileadmin/dibt-webs ... 2020-1.pdf
BauO § 3 / VV / Technische Baubestimmungen
- Sebastian Veelken
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