Seite 1 von 1

GebG, AVerwGebO: Rohbauwerte und Stundensatz 2023

Verfasst: 09.09.2022, 21:49
von Sebastian Veelken
Die Rohbauwerte und Stundensätze für die Berechnung bauaufsichtlicher Gebühren für Bescheide ab dem 1. Januar 2023 wurden im Ministerialblatt bekanntgemacht:
Festlegung der Rohbauwerte und des Stundensatzes gemäß Tarifstellen 2.1.2 und 2.1.4 des Allgemeinen Gebührentarifs der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung,
MBl. vom 08.08.2022 S. 689
Der Stundensatz für das Jahr 2023 beträgt 95,- Euro
(für 2022: 93 EUR, für 2021: 91 EUR)
Zur vorangegangenen Bekanntmachung für das Jahr 2022