AG BAuGB NRW: 5. Änderung - Streichung der Abstandsregelungen Windenergie

Änderungen im öffentlichen Baurecht des Landes Nordrhein-Westfalen im Jahr 2023
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Sebastian Veelken
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AG BAuGB NRW: 5. Änderung - Streichung der Abstandsregelungen Windenergie

Beitrag von Sebastian Veelken »

Das erst in diesem Jahr geänderte AG BauGB wird mit Wirkung zum 12.09.2023 erneut geändert (GVBl. 2023 Nr. 26 vom 11.9.2023, S. 1112)
Aus der Gesetzesbegründung (LT-Drs. 18/4567)
Mit diesem Gesetz nehmen wir eine vollständige Streichung der §§ 2 und 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen vor. Dies bedeutet den Wegfall der in Nordrhein-Westfalen bislang geltenden pauschalen 1.000 Meter Mindestabstände zwischen neuen Windenergieanlagen und Wohnbebauung, wie im Gesetzestext normiert. Dies ermöglicht den schnelleren Ausbau der Windenergie.
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