GebG, AVerwGebO: Rohbauwerte und Stundensatz 2024
Verfasst: 14.11.2023, 20:41
Das Bauministerium hat die ab 1. Januar 2024 anzuwendenden Rohbauwerte und Stundensätze bekannt gemacht. Zu finden im MBl. Nr. 44 vom 14.11.2023, S. 1297 als Erlass "Festlegung der Rohbauwerte und des Stundensatzes gemäß Tarifstellen 3.1.1.2 und 3.1.1.4 des Allgemeinen Gebührentarifs der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung".
2023: 95,- EUR
2022: 93,- EUR
2021: 91,- EUR
Zur Erinnerung die Vorjahreswerte:Der Stundensatz für das Jahr 2024 beträgt Euro 95,00.
2023: 95,- EUR
2022: 93,- EUR
2021: 91,- EUR