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BauO 2018: Zweites Gesetz zur Änderung ab 01.01.2024

Verfasst: 19.11.2023, 17:27
von Sebastian Veelken
Das zweite Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung wurde im GVBl. Nr. 31 vom 17.11.2023, S. 1172 ff. bekannt gemacht. Es tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
Zum Beratungsvorgang auf den Webseiten des Landags
Aus der Begründung des Regierungsentwurfes:
Neben weiteren Anpassungen des nordrhein-westfälischen Bauordnungsrechts an die Musterbauordnung werden insbesondere Änderungen vorgenommen, um den Ausbau erneuerbarer Energien und des benötigten Wohnungsbaus zu beschleunigen. Weitere Änderungen betreffen Rechtsvorschriften, die zu einer weiteren Beschleunigung von Baugenehmigungsverfahren führen sollen. Um das nachhaltige Bauen zu fördern, werden im Abstandsflächenrecht Erleichterungen für nachträgliche Maßnahmen zum Zwecke der Energieeinsparung an Bestandsgebäuden sowie Änderungen geschaffen, um das „Bauen mit Holz“ genauso wie die „Umbaukultur“ weiter zu fördern. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht Änderungen im Zusammenhang mit der Bauvorlageberechtigung vor: Im Land Nordrhein-Westfalen wird die sogenannte „kleine Bauvorlageberechtigung“ unter Berücksichtigung von verbraucher- und wettbewerbsschützenden Anforderungen eingeführt.

Re: BauO 2018: Zweites Gesetz zur Änderung ab 01.01.2024

Verfasst: 29.11.2023, 07:57
von meffert
Der Gesamttext der Novelle der BauO NRW 2024 ist jetzt auf der Seite recht.nrw.de des Ministeriums zu finden:

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_an ... 2752068#FV

Viele Grüße aus dem Bauordnungsamt
der Bundesstadt Bonn

Re: BauO 2018: Zweites Gesetz zur Änderung ab 01.01.2024

Verfasst: 03.01.2024, 14:31
von meffert
... und jetzt auch als Synopse, vielen Dank an die AKNW und die IK-Bau NRW!
https://www.aknw.de/fileadmin/user_uplo ... 122023.pdf