BauGB § 34 Abs. 3 Beweislast schädliche Auswirkungen
Verfasst: 30.07.2007, 11:36
In dem Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen vom 13.06.2007 - Az. 10 A 2439/06 - beschäftigt sich dieses mit der Anwendbarkeit von § 34 (3) BauGB bei nicht großflächigen Einzelhandelsbetrieben (hier: 700 qm Verkaufslfäche). Es sieht die Beweislast für die schädlichen Auswirkungen bei der Genehmigungsbehörde.
Zu finden in NRWE z.B. über das Aktenzeichen
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10 A 2439/06