EnEV-Änderung zum 1. Oktober
Verfasst: 31.07.2007, 13:47
Zum 1. Oktober 2007 wird die Energieeinsparverordnung des Bundes (EnEV) geändert. Die Änderung ist für alle Vorhaben anzuwenden, für die ab dem 1. oktober 2007 der Bauatrag gestellt bzw. Bauanzeige erstattet wird (mehr dazu in § 28 Abs. 1 EnEV neu).
Weitere Übergangsregelungen für Energieausweise finden sich in § 29.
Zu finden im BGBl. I Nr. 34, S. 1519 ff..
Bitte beachten Sie, dass die zur Verfügung gestellte Datei (5,6 MB) nicht druckbar ist!
Weitere Übergangsregelungen für Energieausweise finden sich in § 29.
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