Heimgesetz NRW
Verfasst: 01.08.2007, 13:43
Wie sich aus dem vorliegenden Eckpunktepapier der Landesregierung (LT Vorlage Nr. 14/1017) ergibt, soll das Landesheimgesetz künftig auch die baulichen Vorgaben für Heime regeln (s. Punkt 3 und Punkt 10 des Eckpunktepapiers). Außerdem sollen "die Prüfungen", und damit womöglich auch die wiederkehrenden Prüfungen und Brandschauen mit denen anderer Behörden harmonisiert werden.
Zeitvorstellung der Landesregierung: Inkrafttreten bis zum Jahr 2009.
Es gibt weitere Vorschläge für das Gesetz, wie man der entsprechenden Übersichtsseite des Landtags NRW entnehmen kann.
Zeitvorstellung der Landesregierung: Inkrafttreten bis zum Jahr 2009.
Es gibt weitere Vorschläge für das Gesetz, wie man der entsprechenden Übersichtsseite des Landtags NRW entnehmen kann.