Zum 1. November 2007 wurden das Bundesimmissionschutzgesetz, das UVPG Bund sowie die 4. BImSchV geändert (BGBl. Nr. 53 vom 29.10.2007, S. 2470 ff.)
Titel des Artikelgesetzes: Gesetz zur Reduzierung und Beschleunigung von immissionschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren.
Der Name ist Programm, die Änderungen im Detail wurden noch nicht ausgewertet.
Sie betreffen jedenfalls auch die landwirtschaftlich/agroindustriellen Nutzungen in Nr. 7 des Anhangs der 4. BImSchV, hier wurden der Anwendungsbereich des vereinfachten Verfahrens ausgeweitet.
Die entsprechende Ausgabe des BGBl ist beim Bundesanzeiger Verlag abrufbar.