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BauO § 16: Kampfmittelbeseitigung

Verfasst: 19.12.2007, 11:08
von infobot
Kampfmittelbeseitigung: Erstattung der anfallenden Kosten
Der Runderlass findet sich im
MBl NRW Nr. 37 vom 14.12.2007, S. 863 f..

Er erläutert ua. die Struktur dieser Aufgabe und ihre Einordnung unter den Gesichtspunkten der Gefahrenabwehr bzw. Risikovorsorge. Der Erlass berührt die Bauaufsichtsbehörden eher am Rande, angesprochen werden v.a. die örtlichen Ordnungsbehörden und der Kampfmittelbeseitigungsdienst.
Grundlegende Neuerungen waren nicht ersichtlich.