Am 31. Dezember 2007 ist eine Änderung des Landeswassergesetzes in Kraft getreten.
Zugleich wurde dabei § 45 BauO insgesamt gestrichen und mit teilweise geänderten Inhalten als § 61 a in das Landeswassergesetz "verlagert".
GVBl. Nr. 34 vom 28.12.2007, S. 708 ff.
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