Das Bundesnaturschutzgesetz wurde geändert. Die meisten Änderungen sind bereits am 18. Dezember 2007 in Kraft getreten. Die übrigen Änderungen treten am 18. Juni 2008 in Kraft.
BGBL. I Nr. 63 vom 17.12.2007, S. 2873 ff. (leider nicht druckbar!)
Aufgefallen ist der geänderte § 42 BNatSchG - die Regelung über die Zugriffsverbote:
Hier hatte es in der Vergangenheit Unsicherheite gegeben, ob/wie Baumaßnahmen zulässig sein können, die kompensierbare (!) Eingriffe in Fortpflanzungs- oder Ruhestätten von sog. FFH-Arten betrafen. Die Vorgängerregelung wurde mitunter als absolutes Beeinträchtigungsverbot ohne Ausgleichsmöglichkeit gelesen.
Die Einzelheiten wurden noch nicht geprüft - beim nächsten einschlägigen Fall sollte man ggf. genauer hinsehen.