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Informationsfreiheitsgesetz NRW: "Auslegungshilfen"

Verfasst: 14.11.2006, 23:52
von Sebastian Veelken
Auslegungshinweise des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen zum Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW)
Die Hinweise vom 08.09.2006 befassen sich mit verschiedenen Problemstellungen bei der Anwendung des IFG.
Interessant für Behörden: Die Ankündigung einer künftigen Statistik zum IFG:
Im Hinblick auf die gesetzliche Befristung der Geltungsdauer des IFG bis zum Jahr
2009 soll ab dem 1.1.2007 eine Arbeitsanfallstatistik zur Anzahl und zum Gegenstand
der pro Kalenderjahr eingegangenen Anträge nach dem IFG sowie eine
Statistik zur Gebührenerhebung (aufgegliedert nach den einschlägigen Tarifstellen)
geführt werden.
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Edit 23.06.2007:
Die Informationen sind zwischenzeitlich unter dem Stichwort Anwendungshinweise auf den Seiten der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zu finden.