BauO § 6: Hinweise des MBV zu § 6 und 73 BauO NRW

Baurechtliche Vorschriftenänderungen des Jahres 2008 finden Sie hier in der Art eines Archivs. Die Themen sind für die Diskussion geschlossen.
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Sebastian Veelken
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BauO § 6: Hinweise des MBV zu § 6 und 73 BauO NRW

Beitrag von Sebastian Veelken »

Das Bauministerium hat seine "Hinweise zu §§ 6 und 73 BauO NRW" - also zu den Abstandflächenregelungen und zu Abweichungen - überarbeitet. Sie stehen nunmehr mit Stand 1. Februar 2008 auf der Homepage des Bauministeriums.
Der Link ist etwas unscheinbar rechts oben in der Rubrik "Weiterführende Links" angeordnet.
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Sebastian Veelken
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§§ 6 und 73: Hinweise des Bauministeriums zu Abstandflächen

Beitrag von Sebastian Veelken »

Infolge der aktuellen Rechtsprechung hat das Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes NRW seine Hinweise zu §§ 6 und 73 BauO NRW aktualisiert, Stand jetzt 15.10.2008.
Die Hinweise können von der Homepage des Bauministeriums heruntergeladen werden.
Direkt zum Dokument....

Herr Bode vom Kreis Minden-Lübbecke hat freundlicherweise auf die im Dokument nicht gekennzeichneten Veränderungen hingewiesen:
Guten Morgen zusammen,
unsere Nachwuchskräfte habe sich freundlicherweise die Mühe gemacht und die neue Version der Hinweise mit dem bisherigen Stand verglichen. Änderungen bzw. Streichungen /Ergänzungen haben sich dabei in folgenden Kapiteln der Hinweise ergeben:
  • 1.1 Grundsatz
  • 1.4 gegenüber Grundstücksgrenzen
  • 1.5 zwingende planungsrechtliche Vorgaben
  • 1.6 nicht zwingende planungsrechtliche Vorgaben
  • 14.2 ausnahmsweise zulässige nachträgliche Wärmedämmung
  • 16.1 Grundsatz
Die Abbildung 1.4 wurde ersatzlos gestrichen.
Diese Hinweise wurden den Bauaufsichtsbehörden "zur Kenntnisnahme und Beachtung" zugesandt und haben damit die Rechtsnatur eines Erlasses, sind also für die Bauaufsichtsbehörden im Verhältnis zu ihren jeweiligen Aufsichtsbehörden verbindlich.
Im Verhältnis zum Bürger gilt wie immer nur das Gesetz, das im Zweifelsfall von den Gerichten ausgelegt wird.
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