Kein Altenheim in der Lärmschutzzone 2 (Fluglärm)
Verfasst: 05.05.2008, 23:03
Der Fall Flughafen Düsseldorf ./. Stadt Meerbusch wegen eines Bebauungsplanes, der in der ausgewiesenen Lärmschutzzone 2 trotz des dort nach § 5 Abs. 1 S. 1 FluglärmG geltenden Bauverbotes ein Altenheim (Altenpflegeheim oder Altenwohnheim) zuläßt, wurde am 08.04.2008 vom OVG NRW zum Nachteil der Stadt und des Bebauungsplanes entschieden. Der B-Plan ist unwirksam.
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10 D 113/06.NE