Schornsteinfegerhandwerk: Neuregelung ab ca 2013
Verfasst: 08.05.2008, 18:50
Vermutlich ohne nennenswerte Konsequenzen für die Bauaufsichtsbehörden dürfte die mittelfristig anstehenden Änderungen im Schornsteinfegergesetz des Bundes sein. Nur der Name der meldenden Stelle könnte sich von "Bezirksschornsteinfegermeister" in "Bezirksbevollmächtigter" ändern.
Aus der Pressemitteilung des BMWI vom 12.03.2008:
Aus Sicht der Schornsteinfeger wichtig sind die langen Übergangszeiten, innerhalb derer noch alles beim Alten bleibt. Zugleich fürchten andere z.B. die Installateurbetriebe, dass ihnen die Schornsteinfeger die lukrativen Wartungsverträge streitig machen - ohne dann selbst "im Notfall" die erforderlichen Reparaturen ausführen zu können.
Aus der Pressemitteilung des BMWI vom 12.03.2008:
Links beim Bundeswirtschaftsministerium (Übersichtsseite)Heute ist der Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens vom Bundeskabinett verabschiedet worden. (...)
Der Entwurf sieht vor, dass die Haus- und Wohnungseigentümer in Zukunft die Wahl haben, welchen Schornsteinfeger sie mit der Durchführung der vorgeschriebenen Überprüfungs-, Kehr- und Messarbeiten beauftragen. Der Entwurf setzt damit die Vorgaben aus dem Vertragsverletzungsverfahren um, das die Europäische Kommission im April 2003 wegen des bisherigen Schornsteinfegergesetzes gegen Deutschland eingeleitet hatte. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass der hohe Standard in Betriebs- und Brandsicherheit sowie Umweltschutz in Deutschland erhalten bleibt. Hierfür kontrolliert in jedem Kehrbezirk ein Schornsteinfeger als so genannter Bezirksbevollmächtigter über ein Formblatt, ob die vorgeschriebenen Arbeiten tatsächlich durchgeführt wurden. Zusätzlich werden die Bezirksbevollmächtigten zweimal im Vergabezeitraum eine "Feuerstättenschau" durchführen, um feststellen zu können, ob Änderungen an Anlagen erfolgt sind oder neue Anlagen hinzu gekommen sind. Ihre Aufgaben werden ausgeschrieben und jeweils für 7 Jahre vergeben.
Die ca. 20.000 Beschäftigten des Schornsteinfegerhandwerks erhalten mit den Regelungen dieses Gesetzentwurfs eine angemessene Zukunftsperspektive. In dem Entwurf sind zudem angemessene Übergangsfristen vorgesehen, die sowohl den Schornsteinfegern wie auch den Haus- und Wohnungseigentümern und den zuständigen Behörden die Umstellung auf das neue Schornsteinfegerrecht erleichtern werden.
Aus Sicht der Schornsteinfeger wichtig sind die langen Übergangszeiten, innerhalb derer noch alles beim Alten bleibt. Zugleich fürchten andere z.B. die Installateurbetriebe, dass ihnen die Schornsteinfeger die lukrativen Wartungsverträge streitig machen - ohne dann selbst "im Notfall" die erforderlichen Reparaturen ausführen zu können.