Im MBl Nr. 19 vom 17.07.2008 wurden erneut geänderte Satzungen für
das Universitätsklinikum Düsseldorf und
das Universitätsklinikum Köln
bekanntgemacht. Die Auswirkungen dieser Maßnahmen auf die Gebührenpflicht im Baugenehmigungsverfahren übersehe ich momentan noch nicht. Verdacht: Es sieht so aus, als bliebe es im normalen Genehmigungsverfahren auch bei der Gebührenpflicht. Mehr dazu schon hier...