Befristung von Landesrecht: Wiedervorlagen
Verfasst: 11.09.2008, 22:33
Art. 122 des Fünften Befristungsgesetzes sieht vor, dass die Landesregierung dem Landtag jährlich alle Gesetze benennt, die eine Verfallklausel oder Berichtspflicht aufweisen, deren Befristung innerhalb des nächsten oder übernächsten Jahres ausläuft.
Der Bericht vom 23. Januar 2008, LT Vorl. 14/1599 wurde vorgelegt, die Gesetze und Verordnungen aus dem Ressort Bauen und Verkehr finden Sie auf S. 33 f. Danach steht zum 31.12.2009 u.a. Bericht an für
Zur LT-Vorlage 14/1599 beim Landtag NRW...
Der nächste Gesamtbericht sollte danach im Januar 2009 erscheinen - Meldung gibt es dann natürlich auch hier.
Der Bericht vom 23. Januar 2008, LT Vorl. 14/1599 wurde vorgelegt, die Gesetze und Verordnungen aus dem Ressort Bauen und Verkehr finden Sie auf S. 33 f. Danach steht zum 31.12.2009 u.a. Bericht an für
- DSchG
- BauO
- StrWG
- VwVfG (Verfall (!) 30.06.2009, S. 45)
- IFG 31.12.2009
- Gebührengesetz (Verfall 30.06.2009)
Zur LT-Vorlage 14/1599 beim Landtag NRW...
Der nächste Gesamtbericht sollte danach im Januar 2009 erscheinen - Meldung gibt es dann natürlich auch hier.