Baunutzungsverordnung - alte Fassungen als Synopse
Verfasst: 21.09.2008, 16:30
Auf der Suche nach einer synoptischen Gegenüberstellung der verschiedenen Fassungen der Baunutzungsverordnung (BauNVO) wurde man bislang nur in gedruckten Werken fündig. Ab sofort gibt es eine interaktive Synopse aller Fassungen der BauNVO kostenlos hier auf nrw-baurecht.de:
Synopse der Baunutzungsverordnungen 1962, 1968, 1977 und 1990.
Die interaktive Fassung funktioniert mit dem Internet Explorer und mit Firefox, getestet in der heute jeweils aktuellen Version. Opera scheint nicht zu laufen. Momentan ist nur der Erste Abschnitt - Art der baulichen Nutzung erfasst - aber beim nächsten Regen wird weiter daran gearbeitet :wink: Eine alternative Lösung als PDF-Datei steht ebenfalls auf der angegebenen Seite.
Die alten Fassungen der Baunutzungsverordnung sind auch heute noch von Interesse: Bei der Anwendung von Bebauungsplänen ist grundsätzlich die Baunutzungsverordnung in der Fassung anzuwenden, die im Zeitpunkt seiner öffentlichen Auslegung gegolten hat. Entsprechende Überleitungsvorschriften finden sich in allen Fassungen der Baunutzungsverordnung jeweils am Ende.
Das hat zur Folge, dass in einem allgemeinen Wohngebiet, welches unter der Baunutzungsverordnung 1962 festgesetzt wurde, andere Nutzungen zulässig sind als in einem Allgemeinen Wohngebiet, das erst im Jahr 2006 geplant wurde.
Synopse der Baunutzungsverordnungen 1962, 1968, 1977 und 1990.
Die interaktive Fassung funktioniert mit dem Internet Explorer und mit Firefox, getestet in der heute jeweils aktuellen Version. Opera scheint nicht zu laufen. Momentan ist nur der Erste Abschnitt - Art der baulichen Nutzung erfasst - aber beim nächsten Regen wird weiter daran gearbeitet :wink: Eine alternative Lösung als PDF-Datei steht ebenfalls auf der angegebenen Seite.
Die alten Fassungen der Baunutzungsverordnung sind auch heute noch von Interesse: Bei der Anwendung von Bebauungsplänen ist grundsätzlich die Baunutzungsverordnung in der Fassung anzuwenden, die im Zeitpunkt seiner öffentlichen Auslegung gegolten hat. Entsprechende Überleitungsvorschriften finden sich in allen Fassungen der Baunutzungsverordnung jeweils am Ende.
Das hat zur Folge, dass in einem allgemeinen Wohngebiet, welches unter der Baunutzungsverordnung 1962 festgesetzt wurde, andere Nutzungen zulässig sind als in einem Allgemeinen Wohngebiet, das erst im Jahr 2006 geplant wurde.