Standsicherheitsnachweis beim Bauen im Bestand

Hier stehen Entwicklungen, die entweder eingestellt wurden oder die wegen langer Pausen nicht mehr beobachtet werden.
Soweit sich aus Entwicklungen konkrete Vorschriften ergeben, finden Sie sie bei den Vorschriftenänderungen wieder.
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Sebastian Veelken
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Standsicherheitsnachweis beim Bauen im Bestand

Beitrag von Sebastian Veelken »

Die Bauministerkonferenz hat - ohne rechtlich verbindlichen Charakter -
Hinweise und Beispiele zum Vorgehen beim Nachweis der Standsicherheit beim Bauen im Bestand (Stand 07.04.08)
auf ihrer Internetseite veröffentlicht.
Direkt zum Dokument auf den Seiten der ARGEBAU.
Diese Empfehlung ist - anders als z.B. der Erlass über die Anforderungen an den Brandschutz bei Decken beim nachträglichen Ausbau - bislang noch nicht als Erlass des für NRW zuständigen Bauministeriums an die unteren Bauaufsichtsbehörden ergangen.

Eine Orientierungshilfe können diese Ausführungen dennoch sein. Grundsätzlich gilt danach:
  • Neue Bauteile nach neuen technischen Baubestimmungen
  • Einfügung in das unverändert bestehenbleibende System ggf. nach alten Bestimmungen nachweisbar
  • etwa notwendige Anpassungen (Verstärkungen) sind wieder nach neuen Baubestimmmungen nachzuweisen.
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Sebastian Veelken
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Re: Standsicherheitsnachweis beim Bauen im Bestand

Beitrag von Sebastian Veelken »

Die Beobachtung dieses Themas wird eingestellt.
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