Im Allgemeinen Gebührentarif zur Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) wurde aufgrund der Bekanntmachung im GVBl. Nr. 32 vom 28.11.2008 S. 690 die Tarifstelle 2.9.3 - Gebühren für die Prüfung als Bühenenmeister ... - gestrichen.
Dementsprechend sind auch alle nachfolgenden Regelungen über Typengenehmigungen, Typenprüfungen und Bauprodukte/Bauarten von der Numerierung her nach vorn gerutscht:
.Die Tarifstelle 2.9.3 wird gestrichen, die bisherigen Tarifstellen 2.9.4 bis 2.9.6.8 werden Tarifstellen 2.9.3 bis 2.9.5.8.
Quelle ist die Zwölfte Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung
Wegen der geringen Bedeutung für die unteren Bauaufsichtsbehörden wird für diese Nachricht kein eigenes Vorschriften-Update verschickt.