BauGB § 245 und § 35: Bund gestattet längere Aussetzung
Verfasst: 10.12.2008, 23:34
Mit dem vom Bundestag am 13.11.2008 beschlossenen Gesetz zur Neufassung des Raumordnungsgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften ist in Artikel 2 auch eine Änderung des § 245 b BauGB verbunden: Die bisherige Regelung gestattete den Bundesländern nur bis zum 31.12.2008, die sog. Sieben-Jahres-Frist in § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 lit c.) auszusetzen. Die Befristung wird mit dem beschlossenen Gesetz aufgehoben, so dass die Länder diese Aussetzung nun dauerhaft anordnen dürften.
Das Inkrafttreten ist für den hier interessierenden Artikel 2 für den Tag nach der Bekanntmachung vorgesehen.
NRW hat von der ursprünglichen Ermächtigung in dem Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen Gebrauch gemacht - allerdings bisher nur in der bislang geltenden Fassung, also unter Befristung bis zum 31. Dezember 2008.
Ein Änderungsverfahren ist mir bislang nicht bekannt. Das Thema für NRW wird in einem eigenen Thread verfolgt...
Vielen Dank an Georg Haering für seinen Hinweis!
Das Inkrafttreten ist für den hier interessierenden Artikel 2 für den Tag nach der Bekanntmachung vorgesehen.
NRW hat von der ursprünglichen Ermächtigung in dem Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen Gebrauch gemacht - allerdings bisher nur in der bislang geltenden Fassung, also unter Befristung bis zum 31. Dezember 2008.
Ein Änderungsverfahren ist mir bislang nicht bekannt. Das Thema für NRW wird in einem eigenen Thread verfolgt...
Vielen Dank an Georg Haering für seinen Hinweis!