VwVfG, VwZG, GebG: Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie
Verfasst: 02.01.2009, 19:06
Ein Ansatz zur Umsetzung der Richtlinie ist nun mit dem Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrens-, zustellungs- und gebührenrechtlicher Regelungen zur Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie in das Landesrecht von Nordrhein-Westfalen und weiterer Anpassungen in das Gesetzgebungsverfahren gegangen.
LT-Drs. 14/8025 01.12.2008
Zu den Vorgangsdaten beim Landtag NRW
Mit dem Gesetzentwurf werden u.a. die allgemeinen Regelungen über die nach der Richtlinie vorgesehene Genehmigungsfiktion nach Fristablauf sowie für den sog. Einheitlichen Ansprechpartner geschaffen.
Beide Regelungen sind aber danach nicht generell anwendbar, sondern nur nach besonderer gesetzlicher Anordnung für den jeweiligen Verfahrenstyp.
Ob und in welchem Umfang das für Baugenehmigungsverfahren und sonstige bauaufsichtlicher Verfahren zur Anwendung kommen wird, bleibt nach dem Konzept also weiteren Gesetzgebungsverfahren vorbehalten.
Nachtrag 20.05.2009:
Direkt zum Hinweis auf die Bekanntmachung weiter unten auf dieser Seite
LT-Drs. 14/8025 01.12.2008
Zu den Vorgangsdaten beim Landtag NRW
Mit dem Gesetzentwurf werden u.a. die allgemeinen Regelungen über die nach der Richtlinie vorgesehene Genehmigungsfiktion nach Fristablauf sowie für den sog. Einheitlichen Ansprechpartner geschaffen.
Beide Regelungen sind aber danach nicht generell anwendbar, sondern nur nach besonderer gesetzlicher Anordnung für den jeweiligen Verfahrenstyp.
Ob und in welchem Umfang das für Baugenehmigungsverfahren und sonstige bauaufsichtlicher Verfahren zur Anwendung kommen wird, bleibt nach dem Konzept also weiteren Gesetzgebungsverfahren vorbehalten.
Nachtrag 20.05.2009:
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