Im BGBL. vom 19.06.2009, S. 1292 ff. wird die Kehr- und Überprüfungsordnung bekanntgemacht, wobei sich das Inkrafttreten im Einzelnen nach § 8 KÜO richtet (teilweise bereits erfolgt, teilweise 1.01.2010.)
Die KÜO betrifft die Bauaufsichtsbehörden nicht in eigener Zuständigkeit, so dass sie hier nur als Randnotiz mitgezogen wird. Eine Benachrichtigung per Vorschriften-Update ist nicht vorgesehen.
KÜO - Kehr- und Überprüfungsordnung
- Sebastian Veelken
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