Im BGBl. I Nr. 44 vom 24.07.2009 wird eine Änderung des Sprengstoffgesetzes und der Sprengstoffverordnung bekanntgemacht.
Die Sprengstoffverordnung betrifft jedenfalls die Brandschutzdienststellen und/oder örtlichen Ordnungsbehörden, denen gem. § 23 SprengstoffV Feuerwerke anzuzeigen sind.
Die Einzelheiten habe ich nicht mehr nachgehalten, von einer gesonderten Benachrichtigung mittels Vorschriften-Update habe ich abgesehen.
Falls Sie größeren Bedarf sehen, freue ich mich über Ihre Information als Antwort auf diesen Beitrag.
Sprengstoffgesetz und Sprengstoffverordnung geändert
- Sebastian Veelken
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