Zweite Änderung der EnEV-UVO
Verfasst: 06.10.2009, 19:34
Die zum 1. Oktober 2009 in Kraft getretene Novellierung der bundesweit geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV) beinhaltet schwerpunktmäßig eine Verschärfung des primärenergetischen Anforderungsniveaus für Neubauten um durchschnittlich 30 %. Die Regelung der Zuständigkeit für die Überwachung der in der EnEV festgesetzten Anforderungen auf Landesebene obliegt den Ländern.
Mittlerweile liegt ein Entwurf zur "Zweiten Änderung der Verordnung zur Umsetzung der Energieeinsparverordnung (EnEV-UVO)" vor, wonach die EnEV 2009 für den Vollzug in NRW umgesetzt werden soll. In dieser VO werden alle Regelungen zum Vollzug der EnEV für die Errichtung und die bauliche Änderung von Gebäuden zusammengefasst. Die VO ist nunmehr an die neue Rechtslage anzupassen.
Mittlerweile liegt ein Entwurf zur "Zweiten Änderung der Verordnung zur Umsetzung der Energieeinsparverordnung (EnEV-UVO)" vor, wonach die EnEV 2009 für den Vollzug in NRW umgesetzt werden soll. In dieser VO werden alle Regelungen zum Vollzug der EnEV für die Errichtung und die bauliche Änderung von Gebäuden zusammengefasst. Die VO ist nunmehr an die neue Rechtslage anzupassen.