VwVG: Verwaltungsvollstreckungsgesetz geändert
Verfasst: 15.12.2009, 22:55
Etwas versteckt bei den diversen Änderungen der Befristungen findet sich im GVBl. Nr. 36 vom 15.12.2009, S. 765 ff. auch eine - nach erster Einschätzung eher kleinere - Änderung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes NRW:
§ 68 VwVG lautet nunmehr:
Mehr dazu - insbesondere die Begründung zu den Änderungen - finden Sie in der LT-Drs. 14/9709.
Zu den Vorgangsdaten beim Landtag NRW
Zu der oben beschriebenen Änderung heißt es dort:
§ 68 VwVG lautet nunmehr:
Gleichzeitig entfallen die früheren besonderen Benennungen der Dienstkräfte der Staatlichen Ämter für Arbeitsschutz bzw. Umweltschutz (StAfA und StUA).(1) Vollzugsdienstkräfte im Sinne dieses Gesetzes sind:
1. die Vollziehungsbeamten bei der Ausübung ihrer Befugnisse nach § 14,
2.die Dienstkräfte der Ordnungsbehörden und der Sonderordnungsbehörden im Sinne des Ordnungsbehördengesetzes,(...)
Mehr dazu - insbesondere die Begründung zu den Änderungen - finden Sie in der LT-Drs. 14/9709.
Zu den Vorgangsdaten beim Landtag NRW
Zu der oben beschriebenen Änderung heißt es dort:
Nummer 3 vollzieht die mit der Verwaltungsstrukturreform erfolgten Aufgabenübertragungen nach.