Mit Art. 1, § 4 und § 6 wurden die Staatlichen Ämter für Arbeitschutz bzw. Staatlichen Ämter für Umweltschutz sowie das StAfUA OWL den jeweiligen Bezirksregierungen zugeordnet.
Das Gesetz enthält zahlreiche weitere Änderungen für weitere Landesoberbehörden, untere Landesbehörden sowie Einrichtungen des Landes.
GVBl. NRW Nr. 38 vom 29.12.2006, S. 622 ff.
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