KhBauVO (Bau und Betrieb von Pflege-/Betreuungseinrichtungen
Verfasst: 16.02.2010, 12:54
Guten Tag,
ich bin Städtebaureferendar und gerade dabei, mich auf das zweite Staatsexamen vorzubereiten. Dabei bin ich auf folgende Frage gestoßen:
Wenn ich die Umstrukturierung richtig verstanden habe, sind durch die neue "Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten (Sonderbauverordnung – SBauVO)" zum 28. 12. 09 die GarVO, die HochhVO, die VkVO, die VstättVO und die BeVO und die "Betriebsräumen für elektrische Anlagen-VO" außer Kraft getreten.
Damit sind also FAST alle Sonderbauverordnungen in der neuen VO aufgegangen.
Meine Frage wäre, ob dies auch die KhBauvo betrifft, die durch das zweite Befristungsgestz auch zum Ende 2009 ausgelaufen ist? In der neuen Sonderbauverordnung finden sich allerdings keine Regelungen zum Krankenhausbau. Das heißt also es gibt im Moment keine Regelungen dazu und wir nähern uns dem Vorgehen a la VV BauO (einfach inoffiziell weiter anwenden)?
Einen schönen Gruß
L. Fiegen
ich bin Städtebaureferendar und gerade dabei, mich auf das zweite Staatsexamen vorzubereiten. Dabei bin ich auf folgende Frage gestoßen:
Wenn ich die Umstrukturierung richtig verstanden habe, sind durch die neue "Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten (Sonderbauverordnung – SBauVO)" zum 28. 12. 09 die GarVO, die HochhVO, die VkVO, die VstättVO und die BeVO und die "Betriebsräumen für elektrische Anlagen-VO" außer Kraft getreten.
Damit sind also FAST alle Sonderbauverordnungen in der neuen VO aufgegangen.
Meine Frage wäre, ob dies auch die KhBauvo betrifft, die durch das zweite Befristungsgestz auch zum Ende 2009 ausgelaufen ist? In der neuen Sonderbauverordnung finden sich allerdings keine Regelungen zum Krankenhausbau. Das heißt also es gibt im Moment keine Regelungen dazu und wir nähern uns dem Vorgehen a la VV BauO (einfach inoffiziell weiter anwenden)?
Einen schönen Gruß
L. Fiegen