Landesplanungsgesetz geändert
Verfasst: 26.03.2010, 11:28
Der Landtag NRW hat am 10.03.2010 das Gesetz zur Änderung des Landesplanunggesetzes NRW (LPlG) und weiterer Vorschriften beschlossen. Die Veröffentlichung steht noch aus.
Mit der Novellierung des Landesplanungsgesetzes von 2005 sollen:
- der Dualismus von Landesentwicklungsprogramm (LEPro) und Landesentwicklungsplan (LEP) aufgehoben,
- Genehmigungspflichten soweit wie möglich durch Anzeigepflichten ersetzt und
- das Landesplanungsgesetz vereinfacht werden.
Daneben wurden das Gesetz über den Regionalverband Ruhr (RVRG) von 2004 in § 10 Abs. 9 Sätze 1 und 2 geändert sowie der § 3 des Ersten Gesetzes zum Bürokratieabbau (Bürokratieabbaugesetz I) von 2007 aufgehoben.
Mit der Novellierung des Landesplanungsgesetzes von 2005 sollen:
- der Dualismus von Landesentwicklungsprogramm (LEPro) und Landesentwicklungsplan (LEP) aufgehoben,
- Genehmigungspflichten soweit wie möglich durch Anzeigepflichten ersetzt und
- das Landesplanungsgesetz vereinfacht werden.
Daneben wurden das Gesetz über den Regionalverband Ruhr (RVRG) von 2004 in § 10 Abs. 9 Sätze 1 und 2 geändert sowie der § 3 des Ersten Gesetzes zum Bürokratieabbau (Bürokratieabbaugesetz I) von 2007 aufgehoben.