Prüfungsgebühren
Prüfungsgebühren
Hallo zusammen,
Aktuell beschäftige ich mich mit dem Thema Prüfungsgebühren.
Wie werden in NRW die Prüfungsgebühren geregelt?
Gibt es ein Gesetz oder ähnliches, dass sowohl eine Berechnungsvorgabe, als auch Gebührensätze vorgibt?
Vielen Dank für Infos,
Gruß
--
Blumenschein
Aktuell beschäftige ich mich mit dem Thema Prüfungsgebühren.
Wie werden in NRW die Prüfungsgebühren geregelt?
Gibt es ein Gesetz oder ähnliches, dass sowohl eine Berechnungsvorgabe, als auch Gebührensätze vorgibt?
Vielen Dank für Infos,
Gruß
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Blumenschein
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- AK bab
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Re: Prüfungsgebühren
Hallo,
ich würde mal unter www.recht.nrw.de in die AVerwGebO öffnen und unter der Tarifstelle 02 schauen...
Die sog. "Rohbauwerte" einfach dort oben links unter "Rohbauwert" suchen.
ich würde mal unter www.recht.nrw.de in die AVerwGebO öffnen und unter der Tarifstelle 02 schauen...
Die sog. "Rohbauwerte" einfach dort oben links unter "Rohbauwert" suchen.
Beste Grüße von der Weser 
Friedrich Büsching

Friedrich Büsching
Re: Prüfungsgebühren
Hallo,
vielen Dank, der erste Blick zeigt schon, dass es das sein wird!
Gruß
--
Blumenschein
vielen Dank, der erste Blick zeigt schon, dass es das sein wird!
Gruß
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Blumenschein
Re: Prüfungsgebühren
Leider war es das dann doch noch nicht ganz.
Aktuell werde ich mit Prüfgebühren der Fachingenierurleistungen im Bereich Statik gem. Prüfgebührenordnung des Landes NRW mit Leistungsansatz von XXX.XXX,XX EUR konfronitert.
Weiterhin ist die Rede von SV-SO 2000 und einer Zone 3.
Sowohl zur Prüfgebührenordnung des Landes NRW, als auch zur SV.SO 2000 und entsprechender Zone 3 kann ich nichts finden.
Was kann damit gemeint sein?
Dankend grüßt
--
Blumenschein
Aktuell werde ich mit Prüfgebühren der Fachingenierurleistungen im Bereich Statik gem. Prüfgebührenordnung des Landes NRW mit Leistungsansatz von XXX.XXX,XX EUR konfronitert.
Weiterhin ist die Rede von SV-SO 2000 und einer Zone 3.
Sowohl zur Prüfgebührenordnung des Landes NRW, als auch zur SV.SO 2000 und entsprechender Zone 3 kann ich nichts finden.
Was kann damit gemeint sein?
Dankend grüßt
--
Blumenschein
Re: Prüfungsgebühren
Hallo,
das Thema ist für mich noch nach wie vor aktuell, sprich sollte irgendeine Idee vorliegen,.....
Vielen Dank,
Gruß
--
Blumenschein
das Thema ist für mich noch nach wie vor aktuell, sprich sollte irgendeine Idee vorliegen,.....
Vielen Dank,
Gruß
--
Blumenschein
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- AK bab
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Re: Prüfungsgebühren
Hallo,
in der Tarifstelle 2.1.5.2 wird die Bauwerksklasse 3 benannt (Berechnung der Statik-Prüfgebühren).
Noch was: http://www.bvpi.de/
Ansonsten kenne ich - als Verwalti und Nicht-Ing. - nur die Windlastzone III (http://de.wikipedia.org/wiki/Windlast nach DIN 1055-4. Ob die allerdings was mit der Honorarberechnung des Statikaufstellers zu tun hat, weiß ich nicht. Ggf. mal die HOAI wälzen...
in der Tarifstelle 2.1.5.2 wird die Bauwerksklasse 3 benannt (Berechnung der Statik-Prüfgebühren).

Noch was: http://www.bvpi.de/
Ansonsten kenne ich - als Verwalti und Nicht-Ing. - nur die Windlastzone III (http://de.wikipedia.org/wiki/Windlast nach DIN 1055-4. Ob die allerdings was mit der Honorarberechnung des Statikaufstellers zu tun hat, weiß ich nicht. Ggf. mal die HOAI wälzen...

Beste Grüße von der Weser 
Friedrich Büsching

Friedrich Büsching
Re: Prüfungsgebühren
Immerhin honnte ich dazu etwas finden. https://recht.nrw.de/lmi/owa/pl_text_an ... 6092333787Blumenschein hat geschrieben:Leider war es das dann doch noch nicht ganz.
.
Weiterhin ist die Rede von SV-SO 2000 und einer Zone 3.
Gruß
--
Blumenschein
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- AK bab
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Re: Prüfungsgebühren
Hallo,
tja, auf die SV-VO (statt SV-SO) hätte ich eigentlich auch kommen können
...
Aber wenn Sie nun fündig geworden sind ist ja alles gut.
tja, auf die SV-VO (statt SV-SO) hätte ich eigentlich auch kommen können

Aber wenn Sie nun fündig geworden sind ist ja alles gut.
Beste Grüße von der Weser 
Friedrich Büsching

Friedrich Büsching
Re: Prüfungsgebühren
Gilt bezgl. der Gebühren eingentlich netto = brutto,MILK_Bü hat geschrieben:Hallo,
ich würde mal unter http://www.recht.nrw.de in die AVerwGebO öffnen und unter der Tarifstelle 02 schauen...
sprich sind die Gebühren von der Umsatzsteuer befreit?
Gruß
--
Blumenschein
Re: Prüfungsgebühren
... leider noch ncht ganz. Ich weiß immer noch nicht, on mit der Prüfgebührenordnung die SV-VO oder die AVerwGebO gemeint sein kann.MILK_Bü hat geschrieben: Aber wenn Sie nun fündig geworden sind ist ja alles gut.
Vielen Dank für Hinweise,
Gruß
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Blumenschein
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- AK bab
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Re: Prüfungsgebühren
In der Gebührenberechnung nach AVerwGebO schlagen wir die Umsatzsteuer nicht auf.
Wie das in der SV-VO ist weiß ich allerdings nicht...
Wie das in der SV-VO ist weiß ich allerdings nicht...
Beste Grüße von der Weser 
Friedrich Büsching

Friedrich Büsching
Re: Prüfungsgebühren
Hallo,
die Anlage 1 A. Honorartafel zur Sachverständigenordnung 2000 ist ohne Mehrwertsteuer. Da es sich aber um eine privatwirtschaftliche Leistung handelt, müsste meiner Meinung nach die Mehrwertsteuer abhängig vom Auftraggeber hinzugerechnet werden.
Gruß
--
Blumenschein
die Anlage 1 A. Honorartafel zur Sachverständigenordnung 2000 ist ohne Mehrwertsteuer. Da es sich aber um eine privatwirtschaftliche Leistung handelt, müsste meiner Meinung nach die Mehrwertsteuer abhängig vom Auftraggeber hinzugerechnet werden.
Gruß
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Blumenschein