Novellierung des Baugesetzbuchs
Verfasst: 18.05.2010, 20:20
Überlegungen zur Novellierung des Baugesetzbuchs
Die Bundesregierung beabsichtigt, in der 17. Legislaturperiode das Städtebaurecht weiterzuentwickeln.
Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP vom Herbst 2009 heißt es hierzu: "Es gilt, den
Klimaschutz zu verankern, den Vorrang der Innenentwicklung zu stärken und die Genehmigungsverfahren zu entbürokratisieren. Dazu werden wir das Baugesetzbuch (BauGB) anpassen und weiterentwickeln. Ferner werden wir die Baunutzungsverordnung (BauNVO) umfassend prüfen. Wir werden mit den Ländern einen Dialog darüber führen, wie Genehmigungsfiktionen generell ausgeweitet werden können. Ziel ist auch, die Allgemeinverbindlichkeit von wesentlichen Punkten der Musterbauordnung zu erreichen."
Die damit thematisch umrissene Novellierung des Städtebaurechts ist der Ausgangspunkt für die sog. "Berliner Gespräche zum Städtebaurecht". Dabei geht es um die Durchführung, inhaltliche Strukturierung und Ergebnisaufbereitung einer Gesprächsreihe mit vier Workshopterminen zur Novellierung des BauGB. Das Difu führt diese Gesprächsreihe im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung durch.
Wie bei früheren Gesetzgebungsvorhaben sollen auf diesem Weg frühzeitig die Erfahrungen ausgewiesener Experten aus Wissenschaft und Praxis genutzt werden, um Regelungserfordernisse zu erkennen und die Relevanz und Auswirkungen der in Betracht gezogenen Regelungen besser erfassen zu können. In der Vergangenheit wurden zu diesem Zweck häufig Expertenkommissionen eingesetzt, deren Ergebnisse dann eine wichtige Grundlage für die Erarbeitung der Gesetzentwürfe darstellten. Eine entsprechende Funktion sollen auch die "Berliner Gespräche zum Städtebaurecht" haben, mit der verschiedene für die beabsichtigte Novelle relevante Rechtsfragen zur Diskussion gestellt und die sich hieraus ergebenden Empfehlungen und sonstigen Ergebnisse in einem Dokumentationsband zusammengefasst werden sollen. Im Einzelnen sollen im Rahmen der Gesprächsreihe Workshops zu folgenden Schwerpunkten – beginnend im Juni 2010 – stattfinden:
• Klimaschutz und Förderung erneuerbarer Energien im Städtebaurecht
• Änderungsbedarf bei der Baunutzungsverordnung
• Weitere gesetzgeberische Maßnahmen zur Erleichterung der Innenentwicklung
• Gesamtkonzept der Änderung von BauGB und BauNVO
Die Gesprächsreihe – an der auch die kommunalen Spitzenverbände beteiligt sind – soll voraussichtlich im Herbst 2010 abgeschlossen werden. Die hieraus gewonnenen Erkenntnisse werden dann im Jahr 2011 in einen Referentenentwurf einfließen und mit den Betroffenen beraten. Das förmliche Gesetzgebungsverfahren soll im Jahr 2012 beginnen und – wie auch bei den bisherigen BauGB-Novellen begleitet von einem Planspiel – zum Ende des Jahres 2012 abgeschlossen werden.
Die Bundesregierung beabsichtigt, in der 17. Legislaturperiode das Städtebaurecht weiterzuentwickeln.
Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP vom Herbst 2009 heißt es hierzu: "Es gilt, den
Klimaschutz zu verankern, den Vorrang der Innenentwicklung zu stärken und die Genehmigungsverfahren zu entbürokratisieren. Dazu werden wir das Baugesetzbuch (BauGB) anpassen und weiterentwickeln. Ferner werden wir die Baunutzungsverordnung (BauNVO) umfassend prüfen. Wir werden mit den Ländern einen Dialog darüber führen, wie Genehmigungsfiktionen generell ausgeweitet werden können. Ziel ist auch, die Allgemeinverbindlichkeit von wesentlichen Punkten der Musterbauordnung zu erreichen."
Die damit thematisch umrissene Novellierung des Städtebaurechts ist der Ausgangspunkt für die sog. "Berliner Gespräche zum Städtebaurecht". Dabei geht es um die Durchführung, inhaltliche Strukturierung und Ergebnisaufbereitung einer Gesprächsreihe mit vier Workshopterminen zur Novellierung des BauGB. Das Difu führt diese Gesprächsreihe im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung durch.
Wie bei früheren Gesetzgebungsvorhaben sollen auf diesem Weg frühzeitig die Erfahrungen ausgewiesener Experten aus Wissenschaft und Praxis genutzt werden, um Regelungserfordernisse zu erkennen und die Relevanz und Auswirkungen der in Betracht gezogenen Regelungen besser erfassen zu können. In der Vergangenheit wurden zu diesem Zweck häufig Expertenkommissionen eingesetzt, deren Ergebnisse dann eine wichtige Grundlage für die Erarbeitung der Gesetzentwürfe darstellten. Eine entsprechende Funktion sollen auch die "Berliner Gespräche zum Städtebaurecht" haben, mit der verschiedene für die beabsichtigte Novelle relevante Rechtsfragen zur Diskussion gestellt und die sich hieraus ergebenden Empfehlungen und sonstigen Ergebnisse in einem Dokumentationsband zusammengefasst werden sollen. Im Einzelnen sollen im Rahmen der Gesprächsreihe Workshops zu folgenden Schwerpunkten – beginnend im Juni 2010 – stattfinden:
• Klimaschutz und Förderung erneuerbarer Energien im Städtebaurecht
• Änderungsbedarf bei der Baunutzungsverordnung
• Weitere gesetzgeberische Maßnahmen zur Erleichterung der Innenentwicklung
• Gesamtkonzept der Änderung von BauGB und BauNVO
Die Gesprächsreihe – an der auch die kommunalen Spitzenverbände beteiligt sind – soll voraussichtlich im Herbst 2010 abgeschlossen werden. Die hieraus gewonnenen Erkenntnisse werden dann im Jahr 2011 in einen Referentenentwurf einfließen und mit den Betroffenen beraten. Das förmliche Gesetzgebungsverfahren soll im Jahr 2012 beginnen und – wie auch bei den bisherigen BauGB-Novellen begleitet von einem Planspiel – zum Ende des Jahres 2012 abgeschlossen werden.