Bekanntlich ist das Bürokratieabbaugesetz I bis zum 31. Dezember 2010 befristet.
Nachtrag 23.11.2010: Die nachfolgende Passage gibt den Sachverhalt unzutreffend wieder, bitte Folgebeiträge beachten!
Der aktuelle Gesetzentwurf sieht insbesondere vor, dass die Geltungsdauer von § 2 Nummer 4 lit. c) Bürokratieabbaugesetz I nicht verlängert werden soll. Das bedeutet im Klartext, dass die derzeitige bloße Anzeigepflicht für Nutzungsänderungen entfällt. Statt dessen wird wieder das nach den Grundvorschriften der BauO vorgesehene Baugenehmigungsverfahren durchgeführt.
Beibehalten werden sollen die Abweichungen von der Landesbauordnung§ 2 Nummer 4 Buchstabe c : Abweichung von der Landesbauordnung NRW - LBauO NRW -
Die Zulassung eines Anzeige- statt Genehmigungsverfahrens bei der Nutzungsänderung baulicher Anlagen wurde schon in Ostwestfalen-Lippe unterschiedlich bewertet. Einerseits sind Fälle vorstellbar, bei denen die Regelung eine Verfahrensvereinfachung
bedeuten kann. Andererseits wird hier ein weiteres Verfahren eingeführt, wodurch die Unübersichtlichkeit der bauaufsichtlichen Verfahren steigt. Die Regelung führt im Ergebnis daher zu einer höheren Unsicherheit der Bürgerinnen und Bürger sowie der
Wirtschaft bei der Wahl des geeigneten Verfahrens, ohne das Ziel einer Verfahrensbeschleunigung zu erreichen. Die Regelung soll als Ergebnis einer breit angelegten Diskussion unter Beteiligung von Bauaufsichtsbehörden, Interessenvertretungen der Architekten und Ingenieure sowie der Wirtschaft in dieser Form keinen Bestand haben.
- zur Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens (§ 2 Nr. 4 lit a) Bürokratieabbaugesetz I) sowie
- die Genehmigungsfreiheit bestimmter Werbeanlagen abweichend von § 65 As. I Nr. 33 a BauO (§ 2 Nr. 4 lit. b Bürokratieabbaugesetz I)
Hinsichtlich der Wiedereinführung des Baugenehmigungsverfahrens für Nutzungsänderungen kann es sich empfehlen, auch sonstige Akteure frühzeitig zu informieren, von denen die Bauaufsichtsbehörden in den nach der bisherigen Regelung u.U. gar nicht mehr beteiligt wurden.
Man denke z.B. an die Fesetzung von (Spezial-)Märkten nach der Gewerbeordnung, u.U. auch in bestehenden Gebäuden.
Zu den Vorgangsdaten beim Landtag...
Fazit: Qualität setzt sich durch :wink: