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BauO § 3 u.a.: Großveranstaltungen, Ansprechpartner

Verfasst: 15.07.2011, 07:54
von Sebastian Veelken
Mit Erlass vom 24.06.2011 sind weitere Regelungen bzw. "Empfehlungen" zum Umgang mit Großveranstaltungen ergangen:
Sicherheit von Großveranstaltungen: Benennung eines Ansprechpartners.
  1. zum einen den Kommunen empfohlen, zentrale Ansprechpartner für die Koordination von Genehmigungsverfahren zu bestimmen und bekannt zu geben,
  2. zum anderen heißt es dort, dass Sicherheitskonzepte einen unerwartet hoher Besucherandrang als Störszenario betrachten "sollten".
  3. schließlich wird daran erinnert, dass bei wiederkehrenden Prüfungen auch das Sicherheitskonzept auf Aktualität zu überprüfen ist.
Das Thema Sicherheit bei Großveranstaltungen ist weiterhin im Fluß und wird deshalb in diesem Strang weiter beobachtet.