LImSchG: Beurteilung von Kindergeräuschen
Verfasst: 05.04.2011, 18:28
Die Landesregierung agiert in die gleiche Richtung wie hier der Bundesgesetzgeber im Rahmen einer Änderung des LImschG.
Aktuelle Gesetzgebungsverfahren beim Landtag
Es soll eine Klarstellung erfolgen, dass Kinderlärm (wieso ist es dann eigentlich noch Lärm?) grundsätzlich als sozial-adäquat hinzunehmen ist.
Aktuelle Gesetzgebungsverfahren beim Landtag
Es soll eine Klarstellung erfolgen, dass Kinderlärm (wieso ist es dann eigentlich noch Lärm?) grundsätzlich als sozial-adäquat hinzunehmen ist.
"Kinderlärm" gehört somit als Selbstverständlichkeit zum Zusammenleben einer Gesellschaft.
Dem § 3 [LImSchG] wird folgender Absatz 4 angefügt:
„(4) Von Kindern ausgehende Geräusche sind notwendige Ausdrucksform kindlicher Entfaltung, die in der Regel als sozialadäquat zumutbar sind. Bei der Beurteilung der Geräuscheinwirkungen dürfen Immissionsgrenz- und -richtwerte nicht herangezogen werden.“