Gebührenpflicht der Hochschulen ab 01.01.2007?
Verfasst: 05.02.2007, 19:15
Auf der Grundlage des sog. Hochschulfreiheitsgesetzes wurde das Hochschulgesetz des Landes NRW geändert. Es ist zum 01.01.2007 in Kraft getreten und beinhaltet in seinen §§ 2 und 5 Regelungen über eine weitgehende - auch finanzielle - Selbständigkeit der Hochschulen.
Die Finanzierung der Hochschulen erfolgt danach über Zuschüsse, die zwar aus dem Landeshaushalt stammen, deren haushaltsrechtliche Behandlung aber (ausschließlich) nach dem Hochschulgesetz erfolgt.
Edit 06.02.2007: Nicht aufrechterhalten wird:
Es spricht einiges dafür, dass die Hochschulen demnach nicht mehr nach dem Haushaltsplan des Landes verwaltet werden und daher den Befreiungstatbestand des § 8 Abs. 1 Nr. 2 Gebührengesetz NRW nicht mehr für sich in Anspruch nehmen können.
Zu finden war das Gesetz bereits im GVBL NRW Nr. 30 vom 16.11.2006, S. 474 ff.
Die Finanzierung der Hochschulen erfolgt danach über Zuschüsse, die zwar aus dem Landeshaushalt stammen, deren haushaltsrechtliche Behandlung aber (ausschließlich) nach dem Hochschulgesetz erfolgt.
Edit 06.02.2007: Nicht aufrechterhalten wird:
Es spricht einiges dafür, dass die Hochschulen demnach nicht mehr nach dem Haushaltsplan des Landes verwaltet werden und daher den Befreiungstatbestand des § 8 Abs. 1 Nr. 2 Gebührengesetz NRW nicht mehr für sich in Anspruch nehmen können.
Zu finden war das Gesetz bereits im GVBL NRW Nr. 30 vom 16.11.2006, S. 474 ff.