- ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan und
- ASR A4.3 Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe
Soweit ersichtlich, betreffen beide Regelungen den Arbeitsschutz auf Baustellen (einmal bezüglich Fluchtwege, einmal bezüglich Verbandskästen), also jedenfalls nicht das Kerngeschäft der Bauaufsichtsbehörden.
Ein eigenes Vorschriften-Update gibt es daher für diese Änderung nicht.