Fluglärmverordnungen
Verfasst: 27.09.2012, 21:11
Im GVBl. wird die neue "Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Dortmund (Fluglärmschutzverordnung Dortmund - FluLärmDortmundV)" bekanntgemacht.
Sie definiert mit zwei Anlagen zwei Tag- und eine Nachtlärmschutzzone rund um den Dortmunder Flughafen.
GVBl. Nr. 22 vom 24.09.2012 Seite 410 ff.
Sie konkretisieren die Bereiche, für die das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm Bauverbote bzw. spezielle Anforderungen an den Schallschutz für innerhalb der Zone neu zu errichtende Gebäude stellt.
Sie definiert mit zwei Anlagen zwei Tag- und eine Nachtlärmschutzzone rund um den Dortmunder Flughafen.
GVBl. Nr. 22 vom 24.09.2012 Seite 410 ff.
Sie konkretisieren die Bereiche, für die das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm Bauverbote bzw. spezielle Anforderungen an den Schallschutz für innerhalb der Zone neu zu errichtende Gebäude stellt.