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Gesetz zum Bürokratieabbau und zur Konzentration im Bereich

Verfasst: 20.03.2007, 14:37
von info
... des Widerspruchsverfahrens

Dieser Gesetzentwurf ist nicht identisch mit dem Anfang März vom Landtag beschlossenen Bürokratiebbaugesetz I!

Also: Abweichend von der gerade erst beschlossenen Regelung durch das Bürokratieabbaugesetz I, das am 15. April 2007 in Kraft treten soll, will die Landesregierung jetzt noch einmal Änderungen am Widerspruchsverfahren vornehmen.
Durch das "Gesetz zum Bürokratieabbau und zur Konzentration im Bereich des Widerspruchsverfahrens" soll das Widerspruchsverfahren in den meisten Rechtsbereichen vollständig entfallen.
Im Unterschied zu der Regelung im Bürokratieabbaugesetz I soll nach der jetzt geplanten weiteren Änderung aber der Drittwiderspruch im Baubereich erhalten bleiben.
Die Pressemitteilung auf den Seiten des Innenministeriums dürfte sich auf diese zweite Änderung beziehen.

Verfasst: 29.03.2007, 10:19
von Sebastian Veelken
Der Kommentar aus dem Kollegenkreis:
Jeder darf mal dran.
:)

Bürokratieabbaugesetz II

Verfasst: 26.04.2007, 16:26
von Sebastian Veelken
Das angesprochene Gesetz wurde gestern unter dem neuen Ttiel "Bürokratieabbaugesetz II" als LT-Drs. 14/4199 ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht.
Die erste Lesung im Landtag steht bereits für den 3. Mai 2007 auf der Tagesordnung.
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung

Dieser Thread wird - wegen des nun veralteten Titels geschlossen und unter der aktuellen Bezeichnung "Bürokratieabbaugesetz II" weitergeführt.